Riester Rente

 

Die staatlich geförderte Riester-Rente

 

 

Im Jahr 2001 wurde die Riester Rente eingeführt, um einen Anreiz zur privaten Altervorsorge zu schaffen. Das Konzept der Riester-Rente sieht vor, dass die versicherte Person einen gewissen Vorsorgebeitrag jährlich selbst aufbringt und zusätzlich je nach Familienstand hohe staatliche Zulagen erhält. Auf diese Weise soll mit staatlicher Unterstützung Kapital für den Altersruhestand aufgebaut werden. Die Riester-Rene soll dann in Ergänzung zu den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung helfen, den Lebensstandard im Alter aufrecht zu erhalten. Zusätzlich kann der Versicherungsnehmer von einer Steuererleichterung profitieren, wenn er die Versicherungsbeiträge zur Riester-Rente als Altersvorsorgeaufwendugen in der Steuererklärung deklariert.


 

Die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente
 

Die staatlichen Zulagen zur Riester-Rente werden nur unter der Bedingung geleistet, dass der Versicherungsnehmer jährlich einen eigenen Beitrag leistet, der 4% des zu versteuernden Einkommens aus dem vergangenen Jahr entspricht. Wird ein geringerer Versicherungsbeitrag geleistet, erhält der Versicherungsnehmer die Zulagen zumindest anteilig. Im Gegensatz zu anderen Rentenversicherungen ist die Riester-Rente sehr flexibel, so dass die Höhe der Eigenleistung jederzeit erhöht oder verringert werden kann.

 


Für die staatliche Förderung muss zusätzlich beachtet werden, dass nur diejenigen Ansprüche auf staatliche Förderung zur Altersvorsorge haben, die entweder einen direkten oder indirekten förderfähig sind. Als direkt förderfähig werden alle diejenigen bezeichnet, die in Deutschland voll steuerpflichtig sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtversicherte registriert sind. Dies sind u.a. Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende, Arbeiter, Beamte, Angestellte, Krankengeld- und Arbeitslosengeldempfänger und Minijobber. Zusätzlich können auch jeweils die Ehepartner einer direkt förderfähigen Person Zulagen zur Riester-Rente beantragen, wenn sie einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen. Unter diesen Voraussetzungen spricht man dann von einer indirekt förderberechtigten Person.


Die Höhe der Zulagen zur Riester-Rente  richtet sich ausserdem nach dem Familienstand des Versicherungsnehmers. Unter den beschriebenen Vorraussetzungen zahlt der Gesetzgeber für die versicherte Person die Grundzulage von 154€ im Jahr sowie für jedes kindergeldberechtigte Kind die etwas höhere Kinderzulage von185€ im Jahr. Für alle Kinder, die im Jahr 2008 geboren worden sind, wird sogar die um einiges höhere Kinderzulage von jährlich 300€ gewährt. Aus diesem Grund ist die Riester-Rente besonders für kinderreiche Familien eine sehr lohnenswerte Investition, durch die rechtzeitig für den Altersruhestand vorgesorgt werden kann.


Sowohl die Eigenbeiträge des Versicherungsnehmers, die üblicherweise monatlich gezahlt werden, als auch die staatlichen Zulagen werden der gewählten Anlageform gutgeschrieben. Hierbei besteht die Wahl zwischen einem Fondssparplan und einem Kontensparplan. Der maßgebliche Unterschied besteht in der Entwicklung des eingesetzten Kapitals, da bei einer fondsgebundenen Riester-Rente auf Grund der Kursentwicklung eine höhere Rendite erwirtschaftet werden kann. In jedem Fall garantiert die Versicherungsgesellschaft den Erhalt des Kapitals, so dass dem Versicherungsnehmer kein Verlust entstehen kann.


 

Die Leistungen in der Auszahlungsphase
 

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherungsnehmers. In diesem Zeitraum können die Leistungen aus der Riester-Rente angefordert werden, die dann wahlweise in monatlichen lebenslangen Zahlungen oder als Kombination aus einer Kapitalzahlung und Rentenleistung erbracht wird.